Mitwirkungspflicht

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Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber bzw. Benutzer wird den Anbieter unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch den Anbieter erforderlich sind. Insbesondere sind dem Anbieter alle notwendigen Testdaten und Maschinenzeiten zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber bzw. Benutzer trägt den Mehraufwand, der dem Anbieter dadurch entsteht, dass Arbeiten durch unrichtige oder unberechtigte Angaben des Benutzers wiederholt werden müssen.

Der Benutzer erklärt ausdrücklich, regelmäßig Datensicherungen (unter anderem auch vor Aufspielen eines Updates) anzufertigen und zu archivieren und kennt seine diesbezügliche Mitwirkungspflicht zum Schutz vor Datenverlust.