Schlusswort

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Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Auftraggeber/Benutzer um einen Vollkaufmann handelt, Sitz des Anbieters. Dieser ist auch berechtigt, am Sitz des Benutzers Klage zu erheben. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bzw. Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.