Vertraulichkeit und Datenschutz

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Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. Der Anbieter wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung beachten. Soweit der Anbieter im Auftrag des Vertragspartners personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. im Rahmen des Fernservice), schließen die Vertragsparteien hierfür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.