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Wird vom Anbieter eine vertragswesentliche Pflicht verletzt oder eine schriftlich gegebene Eigenschaftszusicherung nicht eingehalten, so ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf das Überlassungsentgelt der Software beschränkt.
Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber dem Anbieter, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Software sind ausgeschlossen oder, wenn ein Ausschluss unzulässig ist, ebenfalls auf das Überlassungsentgelt begrenzt. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner ausgeschlossen bzw. bei Unzulässigkeit eines Ausschlusses auf das Überlassungsentgelt begrenzt sind Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsabschluss und Ansprüche aus unerlaubter Handlung und leichter Fahrlässigkeit.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Übernahme einer Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht, sofern dem Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Sie sind allein dafür verantwortlich, dass die Software Ihren speziellen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung für die Auswahl der Software oder die Ergebnisse, die sich mit der Software oder den damit zusammen benutzten Gegenständen erzielen lassen.